Hallo Lars,
vielleicht hilft es Dir ja bei Deiner Arbeit als Admin im Aktchannel,
ich stell dir mal den vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Kunstbegriff zur Verfügung!
Die Freiheit der Kunst ist uns verfassungsmäßig in den Grundrechten
gesichert.
Art 5 III 1 GG:
" Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei"
Hierzu muß man aber auch wissen, wie Das Bundesverfassungsgericht den Kunstbergriff definiert, oder besser gesagt auslegt.
Dies möchte ich hier ebenfalls darlegen.
Das BVerfG verwendet nebeneinander mehrere Definitionen, namentlich den formalen Kunstbegriff: das wesentliche eines Kunstwerks ist, dass es in einem bestimmten Werktyp zugeordnert werden kann.
Den materialen Kunstbegriff ( BverfGE 30, 173 ):
Kunst ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden.
Den offenen Kunstbegriff ( BVerfGE 67, 213 ):
Das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Aüßerungist, dass es wegen Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weitreichendere Bedeutung zu entnehmen, so dass sich praktisch eine unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt. Bei der rechtlichen Würdigung von mehreren möglichen Interpretation ist daher derjenige zu Grunde zu legen, in der das Kunstwerk fremde Rechte nicht beeinträchtigt. Die anderen möglichen, u.U. anstößigen Interpretationen sind dann nur die Folge der Kunstfreiheit (BVerfGE 67, 213, Pieroth/Schlink Rn 617).
Alle drei Kunstbegriffe werden vom BVerfG verwendet, wobei es offen läßt, welchem Begriff zu folgen sei, falls es zu Konflikten zwischen ihnen kommt.
Desweiteren bedient sich das BVerfG noch den Kriterien des Schrifttums, das noch das sog. Kriterium der Drittanerkennung als auch des Definitionsverbots( Hoffmann, NJW 1985, 237), als Kunstfreiheit versteht.
Insgesamt besteht aber Einigkeit insoweit, als man den Kunstbegriff- um staatliches " Kunstrichtertum" zu vermeiden- weit auffassen muß und auch ungewöhnliche und provozierende Ausdrucksformen umfasst sein müssen ( Happenig, Satire [ BVerfG, NJW 90, 1985], Pornographie [ BVerGE 83, 130 ], etc).
danke nochmal für das tolle shooting und vorallen, dass du so kurzfristig zeit hattest :-) ich hab es nicht ausgehalten .. musste einfach eins hochladen ;-)
die bearbeitung lässt zwar noch zu wünschen übrig, aber hey ... so schlecht siehts gar net aus wa ?
Lieber Lars,
Ute brachte mich auf Dich :)...
Gigantische Aufnahmen , die Du uns da präsentierst!
Sehr sehr stilvoll, natürlich und wunderschön anzuschauen!
Dir weiterhin schöne Shootings und ne Menge Spass beim "knipsen" *gg*
Butow Maler 30/06/2005 13:31
Wurde Zeit, dass Du auf meine Buddyliste kommst.Jetzt ist es passiert!
Beste Grüße,
Butow
Der Optiker 19/06/2005 21:45
Vielen Dank nochmal für den Tippmit dem Backpapier, habe aber immer noch kein weisses finden können, geht aber auch so :-)
Die Softbox ala IKEA war ein Tipp von Tierry Burgherr
Ahoi Claus
Photshot Augsburg 15/06/2005 19:59
Hallo Lars,vielleicht hilft es Dir ja bei Deiner Arbeit als Admin im Aktchannel,
ich stell dir mal den vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Kunstbegriff zur Verfügung!
Die Freiheit der Kunst ist uns verfassungsmäßig in den Grundrechten
gesichert.
Art 5 III 1 GG:
" Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei"
Hierzu muß man aber auch wissen, wie Das Bundesverfassungsgericht den Kunstbergriff definiert, oder besser gesagt auslegt.
Dies möchte ich hier ebenfalls darlegen.
Das BVerfG verwendet nebeneinander mehrere Definitionen, namentlich den formalen Kunstbegriff: das wesentliche eines Kunstwerks ist, dass es in einem bestimmten Werktyp zugeordnert werden kann.
Den materialen Kunstbegriff ( BverfGE 30, 173 ):
Kunst ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden.
Den offenen Kunstbegriff ( BVerfGE 67, 213 ):
Das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Aüßerungist, dass es wegen Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weitreichendere Bedeutung zu entnehmen, so dass sich praktisch eine unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt. Bei der rechtlichen Würdigung von mehreren möglichen Interpretation ist daher derjenige zu Grunde zu legen, in der das Kunstwerk fremde Rechte nicht beeinträchtigt. Die anderen möglichen, u.U. anstößigen Interpretationen sind dann nur die Folge der Kunstfreiheit (BVerfGE 67, 213, Pieroth/Schlink Rn 617).
Alle drei Kunstbegriffe werden vom BVerfG verwendet, wobei es offen läßt, welchem Begriff zu folgen sei, falls es zu Konflikten zwischen ihnen kommt.
Desweiteren bedient sich das BVerfG noch den Kriterien des Schrifttums, das noch das sog. Kriterium der Drittanerkennung als auch des Definitionsverbots( Hoffmann, NJW 1985, 237), als Kunstfreiheit versteht.
Insgesamt besteht aber Einigkeit insoweit, als man den Kunstbegriff- um staatliches " Kunstrichtertum" zu vermeiden- weit auffassen muß und auch ungewöhnliche und provozierende Ausdrucksformen umfasst sein müssen ( Happenig, Satire [ BVerfG, NJW 90, 1985], Pornographie [ BVerGE 83, 130 ], etc).
LG Thomas
The Yardfather 07/06/2005 1:11
Super Deine Porteräts, oder wie man das schreibt...Gruß aus good old L.E.
Bugsy
Heidi Wittwer 18/05/2005 11:27
vielen dank lars für deine anmerkung im profil lars :-)) lg heidiDer Erik 13/05/2005 9:26
starkes Profilbild! *g*Viele Grüße
Erik
Madiha Besbes 11/05/2005 11:17
hab interesse an fotos bin kein fotografTom Fern der Heimat 03/05/2005 22:40
wahnsinn mit *von dem mann würd ich auch mal gern ein foto von mir machen lassen!!
gruß
tom
Janine S 30/04/2005 21:41
huhu larsi :-)danke nochmal für das tolle shooting und vorallen, dass du so kurzfristig zeit hattest :-) ich hab es nicht ausgehalten .. musste einfach eins hochladen ;-)
die bearbeitung lässt zwar noch zu wünschen übrig, aber hey ... so schlecht siehts gar net aus wa ?
lg & bis bald
Miss K. 26/04/2005 20:10
Sehr schöne Arbeiten zeigst du hier und gute Ideen hast du was die Fotos angeht! Kompliment.liebe grüsse
Marion
Liza M. 08/04/2005 16:16
buddy.
B.B. Passion of Photography 08/04/2005 10:46
Lieber Lars,Ute brachte mich auf Dich :)...
Gigantische Aufnahmen , die Du uns da präsentierst!
Sehr sehr stilvoll, natürlich und wunderschön anzuschauen!
Dir weiterhin schöne Shootings und ne Menge Spass beim "knipsen" *gg*
Alles Liebe
ein Fan von Deiner Arbeit :)
Béné
Erich B. 06/04/2005 22:14
Hallo, eine einzigartige Freude auf Deine Bilder zu klicken.Servus
Janine S 22/03/2005 19:59
tolle fotos ..... lg nach L.E aus nähe L.E :-)))Lars Graf 07/02/2005 23:57
Hallo !Wollte mich mal für die nette Begrüßung bedanken...