Le mie migliori foto
Su di me
meine Collagen käuflich zu erwerben unter: http://www.popartundanderes.mygall.net
In meiner Freizeit sitze ich sehr gerne am PC, um digitale Bildbearbeitung zu erlernen. bin ein absoluter Laie, was das angeht. lerne immer gern Neues dazu, was die Bildbearbeitung angeht.
meine Lieblingsstil ist die POP ART nach Fritz Köthe (aus Berlin). er ist mein absoluter Lieblings-Künstler! danach kommt auch schon gleich Herr Hundertwasser :-)
dem weiterem beschäftige ich mich noch mit anderen Bildbearbeitungstechniken, wie COLLAGEN. Dies ist nun mittlerweile mein Steckenpferd geworden.
es gibt für mich natürlich nicht nur den PC sondern bin super gern in der Natur. liebe sehr die Berge und sind in das Land Schweiz verliebt:-) dann bin ich ein absoluter Fan von Katzen ob groß oder klein und liebe die Musik von Nightwish und Tarja Turunen (bin ein absoluter Fan).
Alle Kunstwerke sind das Eigentum von mir, Dorina Ohme, und dürfen nicht bearbeitet, kopiert, verändert, präsentiert, reproduziert, gedruckt, verfielfältigt oder projiziert werden. Jede Nutzung, ganz oder teilweise, ist ohne schriftliche Genehmigung von mir, Dorina Ohme, streng verboten. Bitte respektieren Sie dieses Urheberrecht.
Meine Fotos werden überwiegend mit GIMP bearbeitet.
Alle Collagen (c) Dorina Ohme
Anmerkung: alle verwendeten Fotos zu meinen Collagen sind legal, lizenzfrei und in jeglicher Form zur Weiterverarbeitung nicht freigegeben. bei Ähnlichkeiten von Fotos hafte ich dafür nicht! Gesetzgebung: Da mir die Frage des Urheberrechts bei der Erstellung von Collagen immer wieder gestellt wurde, möchte ich hier eine kurze Erläuterung diesbezüglich liefern. Das Erstellen von Collagen ist nur möglich durch die Nutzung fremden Bildmaterials. Bei der Verwendung von Fotomaterial ist darauf zu achten, dass das neu geschaffene Werk eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht. Das heisst, es muss ein eigenständiges, neues Werk entstanden sein. Wurde ein neues, selbständiges Werk in freier Benutzung eines fremden Werks geschaffen, ist für die Veröffentlichung und Verwertung des neuen Werks die Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werkes nicht erforderlich (§24 UrhG). Die Regelschutzfrist für alte Malereien, die ich auch häufig in meinen Collagen verwende, endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die entsprechenden Werke erreichen dann Gemeinfreiheit (§64 UrhG). Das Urheberrecht ist somit erloschen und die Werke dürfen ohne weitere Genehmigung verwendet werden.
In meiner Freizeit sitze ich sehr gerne am PC, um digitale Bildbearbeitung zu erlernen. bin ein absoluter Laie, was das angeht. lerne immer gern Neues dazu, was die Bildbearbeitung angeht.
meine Lieblingsstil ist die POP ART nach Fritz Köthe (aus Berlin). er ist mein absoluter Lieblings-Künstler! danach kommt auch schon gleich Herr Hundertwasser :-)
dem weiterem beschäftige ich mich noch mit anderen Bildbearbeitungstechniken, wie COLLAGEN. Dies ist nun mittlerweile mein Steckenpferd geworden.
es gibt für mich natürlich nicht nur den PC sondern bin super gern in der Natur. liebe sehr die Berge und sind in das Land Schweiz verliebt:-) dann bin ich ein absoluter Fan von Katzen ob groß oder klein und liebe die Musik von Nightwish und Tarja Turunen (bin ein absoluter Fan).
Alle Kunstwerke sind das Eigentum von mir, Dorina Ohme, und dürfen nicht bearbeitet, kopiert, verändert, präsentiert, reproduziert, gedruckt, verfielfältigt oder projiziert werden. Jede Nutzung, ganz oder teilweise, ist ohne schriftliche Genehmigung von mir, Dorina Ohme, streng verboten. Bitte respektieren Sie dieses Urheberrecht.
Meine Fotos werden überwiegend mit GIMP bearbeitet.
Alle Collagen (c) Dorina Ohme
Anmerkung: alle verwendeten Fotos zu meinen Collagen sind legal, lizenzfrei und in jeglicher Form zur Weiterverarbeitung nicht freigegeben. bei Ähnlichkeiten von Fotos hafte ich dafür nicht! Gesetzgebung: Da mir die Frage des Urheberrechts bei der Erstellung von Collagen immer wieder gestellt wurde, möchte ich hier eine kurze Erläuterung diesbezüglich liefern. Das Erstellen von Collagen ist nur möglich durch die Nutzung fremden Bildmaterials. Bei der Verwendung von Fotomaterial ist darauf zu achten, dass das neu geschaffene Werk eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht. Das heisst, es muss ein eigenständiges, neues Werk entstanden sein. Wurde ein neues, selbständiges Werk in freier Benutzung eines fremden Werks geschaffen, ist für die Veröffentlichung und Verwertung des neuen Werks die Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werkes nicht erforderlich (§24 UrhG). Die Regelschutzfrist für alte Malereien, die ich auch häufig in meinen Collagen verwende, endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die entsprechenden Werke erreichen dann Gemeinfreiheit (§64 UrhG). Das Urheberrecht ist somit erloschen und die Werke dürfen ohne weitere Genehmigung verwendet werden.
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