• alicefairy 09/04/2018 18:00

    Dienstbarkeiten oder Servituten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Darin liegt der Unterschied zur Reallast, bei welcher etwas aktiv gemacht werden muss. Dienstbarkeiten sind beispielsweise das Recht einen Weg zu benutzen oder das Fruchtgenussrecht.
    Quelle Wikipedia
    Also privatwege, deren Nutzung geduldet werden muss oder so halt
  • Maria J. 09/04/2018 18:07

    ;-)))) ... und was ist das Fruchtgenussrecht??