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1062 Kollateralschäden.....

1062 Kollateralschäden.....

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homwico


Premium (Complete), Coburg

1062 Kollateralschäden.....

Nochmals ein Blick, diesmal frontal auf das Feld mit den „kollabierten“ Sandsteinen, die sich so stark verwittert und erodiert zeigen. Auch diesmal wieder in Schwarzweiß, mit einem dramatisch anmutenden Kontrast.
Der Anblick gleicht einem Kollateralschaden in der Natur, dieses Mal wohl einmal ausnahmsweise nicht von Menschenhand verursacht. Was 1999 zum „Unwort des Jahres“ gekürt wurde, findet jetzt, da ich diese Zeilen schreibe, mit Vehemenz, unglaublicher Brutalität und beispiellosem Sarkasmus, ja mit einer verhöhnenden Menschenverachtung, massenweise und ständig, mit dem Abschlachten der unschuldigen Bevölkerung der Ukraine vor unserer Haustür statt. Heute (07.03.2022), verhandelt das UN-Gericht die Konfrontation, den Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Man darf gespannt sein, ob der internationale Gerichtshof so viel Anstand, Einsicht und Weitsicht besitzt, die Dinge beim Namen zu nennen, und diese unglaubliche Chuzpe der russischen Verantwortlichen zu verurteilen und als das zu bezeichnen, was es wirklich ist – ein Kriegsverbrechen und Völkermord.
Allein schon die blasierte Unfähigkeit und Verweigerung dieser sich zur Diktatur entwickelnden Staatsform das Kind beim Namen zu nennen, und vor seinen Menschen, seinem Volk, für das es die Verantwortung trägt, zu verteidigen, zeigt, dass es hierbei nichts zu verteidigen oder zu beschönigen gibt – und es zeigt damit, wer letztlich für diese Eskalation die Verantwortung trägt.
Nur so, nur über eine eindeutige Verurteilung der Handlungsweise, kann man ein Land, das als Aggressor auftritt und sich nicht an menschliche Regeln, die auch in kriegerischen Situationen zu beachten sind, weltweit outen, verurteilen und hoffentlich etwas zum Nachdenken bringen. Und nur so ist es parallel möglich über den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag die dafür verantwortlich zeichnenden Personen auch langfristig zur Rechenschaft zu ziehen.

Aufgenommen in Island auf dem Areal des Hengifoss am westlichen Ufer des Lagarfljót in Austurland im Kreis Norður-Múlasýsla in der Landgemeinde Fljótsdalshreppur (Fljótsdalur).

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