Stein am Rhein
Stein am Rhein wird 1267 erstmals als Stadt urkundlich erwähnt. Grund- und Marktherr der Stadt war das Kloster St. Georgen. Durch den Abt wurde zur Verwaltung der niederen Gerichtsbarkeit ein Schultheiss ernannt, zu dem sich ein Stadtrat entwickelte. Die Reichsvogtei, das heisst die hohe Gerichtsbarkeit und das Mannschaftsrecht, gehörte zuerst den Herzögen von Zähringen, dann den Kastvögten des Klosters St. Georgen, den Freiherren von Hohenklingen, schliesslich der Familie Klingenberg.
Florian Michel 21/04/2010 21:52
Tolle Bearbeitung! Gefällt mir sehr gut!Gruß Florian
Kees Koomans 21/09/2007 18:44
Schön ins Bild gerückt.LG. Kees.