Brenner Moor im Herbst 2024
Das Gebiet wurde am 20. Oktober 1978 zum Naturschutzgebiet erklärt. Zuständig ist die untere Landschaftspflegebehörde, Kreis Stormarn. Die Betreuung des Gebietes wurde vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein der Arbeitsgemeinschaft Geobotanik in Schleswig-Holstein und Hamburg übertragen.
Das Naturschutzgebiet ist Teil des zusammenhängenden Netzes NATURA 2000 von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Es wird dort unter der Steckbriefnummer „2127-391 Travetal (FFH-Gebiet)“ geführt.
In § 2 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Brenner Moor" (Naturschutzverordnung) heißt es: „Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz eines noch weitgehend in natürlichem Zustand erhaltenen Salzflachmoores in der Traveniederung. Die hier vorkommenden Pflanzengesellschaften sind in Teilbereichen durch das einzigartige Auftreten von Salzquellen im Binnenland in besonderer Weise geprägt. Die von den übrigen schleswig-holsteinischen Mooren abweichenden boden- und gewässerkundlichen Besonderheiten sind auch für eine spezifische Tierwelt ursächlich.“
Das Naturschutzgebiet ist durch Wege gut zugänglich. Auf einem Rundweg befinden sich 10 Beobachtungsstationen zu unterschiedlichen Themen. Mittels QR-Code an den dort platzierten Nummernpfählen kann man sich nähere Informationen auf dem Smartphone anschauen
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