In den HORLOFF-Auen
Auenlandschaftsschutzgebiete wurden erst seit Ende der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts ausgewiesen und umfassen die engeren Auen und Talräume zahlreicher kleinerer aber auch größerer Fließgewässer (Beispiel: LSG „Auenverbund Wetterau“, LSG „Auenverbund Kinzig“, LSG „Hessische Mainauen“). Sie dienen in erster Linie der Schaffung und Erhaltung von Retentionsräumen sowie der dort kulturhistorisch gewachsenen Grünlandnutzung. Sie sind in der Regel auch für den Biotop- und Artenschutz sehr bedeutend und werden in den Kernbereichen häufig von hochkarätigen Naturschutzgebieten mit besonderen Zielsetzungen zum Arten- und Lebensraumschutz überlagert. Eine weitere wichtige Funktion für Artenschutz stellt ihre Rolle als Verbindungsflächen (Stichwort Biotopvernetzung) und damit Ausbreitungs- und Austauschkorridore für Tiere und Pflanzen dar.
(Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt)
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