-notwendige übergangsfristen-

die neuen abgaswerte für blitzableiter, die in der DIN EN 62305 festgelegt sind,
treten mit einer am 1.3.2030 beginnenden 5jährigen übergangsfrist in kraft.

viel schneller kann das nun wirkilch nicht gehen!
:O)
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https://www.youtube.com/watch?v=916EO8YKFtU

Commenti 5

  • kirbreton 06/04/2022 21:33

    Es gibt viele, die ihr Fähnchen in den Wind hängen . . . .  vor allem in der Politik. Aber wem sag ich das?
  • s. monreal 13/03/2022 21:49

    Suchst Du eigentlich immer ein DIN raus die zumindest irgendwie noch in Zusammenhang gebracht werden kann? Oder machst Du Aufnahmen nach Dir bekannten DIN?
    Davon abgesehen dachte ich, dass Du hier ein Bild von den Auswirkungen von baulichen Mängeln in der Bausubstanz an Megaschornsteinen ab einer Höhe von 500m zeigst. Müsste zur DIN 18 160 passen :)
    • Der Könich 14/03/2022 20:33

      um ehrlich zu sein: ich recherchiere ausserordentlich gewissenhaft und gehe dingen so sehr auf den grund, dass man von einer wurzelbehandlung sprechen könnte. 
      aber wenn etwas mit 18 beginnt, kann es nur eine geben: die 18.201
      :O)
  • Engel Gerhard 13/03/2022 10:08

    Da das 'Wolken-Kratzverhalten' noch eingehender abgeklärt wird, kann es durchaus sein, dass diese Abklärung für Schweizer Verhältnisse, noch etwas länger an Einführungszeit benötigen. 
    Doch was kratzt uns das schon.
    sei herzlich gegrüsst Gerhard
    • Der Könich 13/03/2022 10:31

      da die neuen, strengeren grenzwerte der emissionen aus schweizer blitzableiterproduktion schon bisher unterschritten werden, ist aus der SN EN 62305 kein umrüstobligatorium zu erwarten, angedacht oder vorgesehen.
      :O)

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