sozialstaat
Der Begriff Sozialstaat bezeichnet ein Gemeinwesen, das bestrebt ist, soziale Unterschiede – etwa materieller Natur – zwischen seinen Mitgliedern bis zu einem gewissen Grad auszugleichen, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Verfassungsrechtler benutzen daher auch den Begriff sozialer Rechtsstaat. Der Staat sollte die Lebensbedingungen der Bevölkerung in prinzipiell allen Bereichen unter Gesichtspunkten von sozialer Gerechtigkeit und Gemeinwohl gestalten.
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aus wikipedia
Paper Doll 26/02/2007 18:30
wow, das nenn ich mal ein foto mit aussage!super!
mach bitte immer schön weiter so!
LG, die jule
Projekt Streulicht 10/09/2006 8:59
Die Aufnahme stimmt mich nachdenlich insbesondere im Zusammenhang mit der Erläuterung.Volker Faßbender-Rust 10/09/2006 4:46
Würde eher behaupten (a)sozialstaat....klasse foto! wirft gleich etliche Fragen auf.
Mi Ke 08/09/2006 21:56
Klasse Foto mit passendem Titel. Selbst der Putz an der Wand kränkelt.LG Mike!