Blindschleiche

Die Blindschleiche (Anguis fragilis) ist eine Echsenart innerhalb der Familie der Schleichen (Anguidae). In Mitteleuropa gehört sie zu den am häufigsten vorkommenden Reptilien. Mit ihrem beinlosen, langgestreckten Körper gleicht sie einer Schlange und wird auch oft für eine solche gehalten.
Die Blindschleiche erreicht eine Gesamtlänge von 45 bis maximal 57,5 cm. Die Körper der erwachsenen Tiere haben eine variable Grundfärbung aus oberseits Braun-, Grau-, Gelb-, Bronze- oder Kupfertönen. Diese Grundfärbung ist durchsetzt mit mehr oder weniger deutlichen dunklen Punkten und Linien oder auch zeichnungslos. Die Hautoberfläche besteht aus Hornschuppen, die ober- und unterseits des Körpers etwa gleich geformt sind. Die Kopfbeschuppung ähnelt der von Eidechsen, die Ohröffnungen sind allerdings meistens ganz unter den Schuppen verborgen. Die relativ kleinen Augen haben bewegliche, verschließbare Lider (bei Schlangen sind diese verwachsen) und runde Pupillen.
Zum Züngeln, also zur Aufnahme von Geruchsstoffen, müssen Blindschleichen das Maul etwas öffnen, da sie keine Oberlippenlücke wie die Schlangen haben. Die Extremitäten sind vollständig zurückgebildet.
Hinsichtlich der Lebensraumansprüche nutzt die Blindschleiche eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope. Die Tiere bevorzugen deckungsreiche krautige Vegetation und eine gewisse Bodenfeuchte. Gerne nutzt sie geschützt gelegene trockene Sonnenplätze, beispielsweise auf Totholz, dunklem Humusboden und Torf, die sich in Nachbarschaft zu etwas feuchteren, aber auch leicht erwärmbaren, nicht zu schattigen Versteckplätzen (Erdlöcher, Hohlräume unter Baumwurzeln, liegendem Holz, Steinen) befinden. Den Winter verbringen Blindschleichen in Kältestarre bzw. Ruhe in den oben genannten, möglichst frostsicheren Verstecken.
Die Art ist vor allem tagaktiv, zum einen in den Morgenstunden von 4 bis etwa 10 Uhr, zum anderen abends von 18 bis 21 Uhr. Bei feucht-milder Witterung, etwa vor Gewittern oder bei warmem Nieselregen, ist sie auch in der übrigen Tageszeit außerhalb der Verstecke anzutreffen.
Die Blindschleiche steht unter Natur- und Artenschutz und darf nicht gefangen oder verletzt werden.
(Quelle : Wikipedia)

Nikon D7100 - Nikkor 105 mm - F/5 - 1/400s - ISO100 - freihand aufgestützt - 2.9.2015 - Oberlausitz

Commenti 69