BLOCKUPY: Grundgesetz
am 17. Mai 2012 fand auf dem Paulsplatz eine nicht genehmigte Versammlung statt.
Mir war bisher gar nicht so klar gewesen das man eine Versammlung auf einem öffentlichen Platz einfach so verbieten darf.
Das Grundgesetz erlaubt dies ausdrücklich.
Dazu noch ein selbstgefilmtes Video von den Ereignissen
http://youtu.be/-2RgPvhs0do
sibon 18/05/2012 21:11
Die Versammlungfreiheit abzukanzeln ist schon eine extrem harte Maßnahme - angesichts der überwiegend friedlichen Demonstranten. Man sollte sich nicht so schnell den Mund verbieten lassen!! "Man muss den Unterschied begreifen: Demonstrationen können nur konkret und individuell begründet verboten werden. Im Grundgesetz heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (TAZ)Gruß Sigi
MTfoto 18/05/2012 10:26
... das GRUND GESTZ hilft oft !!!EINSATZ des Grundgesetzes
Stuttgart 2011
Stefan M. 18/05/2012 9:44
Richtig! und die Ankündigungen der Organisation war ja auch in Teilen recht martialisch, Flut über Frankfurt etc.D'eau Venus 18/05/2012 9:41
Mit der "Öffentlichen Sicherheit" kriegst Du alles durch...Grundgesetz hin oder her.