-das glaube ich nicht, tim-
mit dem abschleppen der zuwiderhandelnden personen ohne deren
einverständnis macht man sich im sinne des §239 StGB strafbar.
:O)
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https://www.youtube.com/watch?v=F2HH7J-Sx80
s. monreal 02/11/2021 14:57
Wäre der Abschleppwagen ein Bagger wäre ir jetzt der Sinn klarer :)Per Anhalter 42 01/11/2021 11:31
Nun ja, vielleicht wird dann für manchen das Abschleppen reizvoller bzw. das abgeschleppt werden.kirbreton 31/10/2021 20:50
Mein Schmunzler des Tages :-)Sabine Rogner 31/10/2021 19:32
unglücklich ausgedrückt :-)lg Sabine