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Klaus Duba


Premium (World), Walldorf ( bei Heidelberg )

Der Burgfrieden

Der Ausdruck Burgfrieden (mhd. burcvride ‚vertraglicher Friede innerhalb der Erbengemeinschaft einer Burg bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus ummauerter Stätten (Städte oder Burgen), in deren Bereich Hausrecht und Strafgewalt des Burgherren galten sowie Fehden und Friedensbruch bei rigorosen Strafen verboten waren. In Bayern bezeichnete man als Burgfrieden den Hoheits-, Schutz-, Markt- und Gerichtsbezirk der Städte und Märkte.
Die Gewährung von Burgfrieden durfte, besonders im Hochmittelalter, nicht verweigert werden. Bei Besuchen auf anderen Burgen, auch der eines Feindes, musste eine Fehde ruhend gestellt werden, da auch für Kontrahenten im Umkreis der Burg Burgfrieden herrschte. Der Burgfrieden konnte durch einen speziellen Fehdebrief aufgekündigt werden, etwa um die jeweilige Burg legal belagern zu können.
Der Herr der Burg konnte Personen auch Asyl gewähren und sie auf diese Weise unter seinen Schutz stellen, aber auch unter seine Hoheit zwingen.
Die Burgfriedensgrenze lag meist weit vor den Mauern. Wenn keine natürliche Abgrenzung vorhanden war, konnte der räumliche Geltungsbereich des Burgfriedens entsprechend gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit Burgfriedenssteinen oder -säulen

Archivaufnahme Schloß Meersburg ( Bodensee )







Commenti 14

  • anne47 18/07/2022 22:39

    Dieser Burgfriede scheint mir aber nicht von langer Dauer zu sein - grausam waren die Menschen damals schon. Und sowas findet man in Meersburg? Klasse Fund.
    LG Anne
  • Sybille Treiber 12/07/2022 22:51

    Ein starkes Motiv und ein gelungenes Foto.
    LG Sybille
  • Norbert REN 12/07/2022 17:33

    O Gott, Hand abhacken wie grausam, und natürlich ohne Betäubung :-(
    Raue Sitten drastisch dargestellt.
    Sehr gute Erklärung was den Begriff Burgfrieden angeht.
    Dann gibt es aber noch den Begriff Burgfried, das ist aber etwas anderes:
    Der Ausdruck Bergfried bezeichnet in der deutschsprachigen Burgenliteratur den unbewohnten Hauptturm einer mittelalterlichen Burg, der seit dem 12. Jahrhundert in Mitteleuropa weite Verbreitung fand. Ist der Hauptturm einer Burg für eine dauerhafte Wohnnutzung eingerichtet, wird er hingegen als Wohnturm bezeichnet. Wikipedia
  • Moni R 12/07/2022 9:20

    Sehr gut Klaus und die Info dazu auch.
    LG Moni
  • Stefan Jo Fuchs 12/07/2022 7:12

    klasse samt der Infos, die einen rätselhaften Begriff endlich mal klären!
    lg stefan
  • † smokeybaer 12/07/2022 6:21

    Prima beitraggr Smokey
  • Vitória Castelo Santos 11/07/2022 20:26

    Prima gemacht.....sehr schön!
    LG Vitoria
  • Günter K. 11/07/2022 20:22

    ob das nun überall oder zumindest so gehandhabt wurde, bezweifle ich. meist fehlt die obrigkeit, um zuwiderhandlungen zu ahnen, die  gar nicht  die durchsetzungsfähigkeit hatte oder zeigte. der ging das am arsch vorbei, wenn sie nicht eigene interessen hatte. es war ein klein, klein im odenwald etwa, zich kleine herrschaften.
    dieses "edle ritterbild" gab es in der praxis nicht, nur in der literatur. sieht man an der hohen minne, wo ein ritter mit gesang und edlen taten um die zuneigung seiner geliebten buhlte. daneben gab es die niedere minne etwa bei oswald von wolkenstein, wo es deftig, handfest, man kann sagen ponografisch zugeht. ist wie heute, anspruch und wirklichkeit klaffen auseinander. aber ein schöner beitrag von dir, auch textlich. ;-)
    LG Günter
  • hsvision 11/07/2022 20:06

    Ein klasse Beitrag zum Thementag mit hochinteressantem Begleittext. 
    Was es alles gab...
    Na ja, wir haben Corona und den Putin...
    Guten Wochenstart wünscht Dir Henryk

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