739 11

Rike Bach


Premium (World)

[ der Dirigent ]

- reload in Farbe -

Minolta X 700
Scan vom Bild

Commenti 11

  • Guido Perl 30/12/2004 1:46

    öhm ... ja ?? das bei einem überhaupt nicht despektierlichen sondern einfach ästhetischem bild. na ja
  • Sylvia Mancini 29/12/2004 14:17

    Sehr sensibles Bild, man spürt seine Begeisterung!
    Und spannende Lektüre hier, grade richtig für das nassgraue Drinnen-Wetter...und so viel Engagement im Verteidigen der Rechte anderer - ich bin tief beeindruckt! *g*
  • Rike Bach 29/12/2004 13:19

    Uli - weisste, wenn ich nicht wüsste warum du diesen ganzen Aufwand betreibst könnte ich dich fast ernst nehmen...*g*

    Fast könnte man meinen dir wäre an der Wahrung der Persönlichkeitsrechte bzw. der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der fc gelegen... :)

    Ich mach' dir einen Vorschlag, wende dich vertrauensvoll an die dafür zuständigen Stellen, sprich dein Problem mit diesem Bild an und bitte darum es löschen zu lassen weil deiner Meinung nach die Nutzungsbedingungen und die KUG verletzt wurden.
    Ich wünsch' dir weiterhin viel Spaß beim Ansehen meiner Bilder :)
  • Ulrich Grolla 29/12/2004 13:06

    Ich muss garnichts gezeigt bekommen, allerdings weisen die Betreibe der FC deutlich auf die Pflichten hin.
    Eine Kommunion ist keine öffentliche Veranstaltung im Sinne der Rechtssprechung, oder wurde für diese Veranstaltung eine Genemigung durch die Behörden erteilt. Sie ist keine Veranstaltung im höheren öffentlichen Interesse. Auch dürfen bei solchen Reportagebildern keine Einzelpersonen so dargestellt werden, dass Sie zum Mittelpunk des Bildes werden. Es sei denn es sind Promimente oder Personen die das Zeitgeschehen prägen oder Träger öffentlicher Ämter sind.

    Das KUG wurde erlassen um die Privatsphäre der Bürger zu schützen.
    Die Mehrheit der Nutzer hier hält sich, schon im eigenen Interesse, daran.
    Eine Einverständniserklärung ist nur rechtgültig, wenn die Abgebildete Person honorarmäßig abgefunden wurde. Aber was interessieren schon Gesetze zum Schutze Einzelner, wenn es sich um so anspruchsvolle Kunstwerke handelt, gell? Haupsache Bild einstellen.
    Auszug KUG

    2.4 Aufzüge, Versammlungen
    Teilnehmer von Versammlungen nehmen in Kauf, dass sie fotografiert werden. Es muss also beispiesweise keine Genemigung von fotografierten Demonstranten eingeholt werden, will man die Abbildung veröffentlichen. Allerdings ist es unzulässig, in eine Menschenmenge hinein zu zoomen, einzelne Personen zu fotografieren und diese Bildnisse dann zu veröffentlichen.




    § 7 der Nutzungsbedingungen:
    Mit der Übertragung eines Inhalts auf unseren Server garantierst du uns, dass du das Recht hast, uns diese Inhalte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig überträgst du uns ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Das Nutzungsrecht, das du uns einräumst, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen des Internetangebots fotocommunity, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch dich oder Dritte. Das Widerrufsrecht kannst du jederzeit durch Löschen deiner Fotos ausüben.
  • Rike Bach 29/12/2004 10:03

    @Uli - ich freue mich über die Gedanken die du dir zu meinem Bild machst :) aber ich wüsste nicht warum ich dir eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung zeigen sollte.

    Lies doch einfach mal ein wenig weiter bei § 23 -

    Ausnahmen zu § 22:

    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

    der Dirigent hat an einem Aufzug teilgenommen...

    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    ich sehe bei meinem Bild ein höheres Interesse der Kunst ;)

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    In welchem Zusammenhang siehst du hier eine Verletzung der abgebildeten Person...?

    mfg Rike
  • Ulrich Grolla 29/12/2004 7:17

    Ich würde germ mal die Einverständdniserlärung zur Veröffentlichung des Bildes sehen. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Recht am eigenen Bild) scheint hier sehr lasch hingenommen zu werden.

    Grundlage:
    § 22 KUG lautet wörtlich:
    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
  • Rike Bach 24/12/2004 11:51

    danke Torsten... das mit den Sonnenkindern hab' ich auch schon gehört, ein Kinderarzt den wir gut kennen sagt das auch immer :)
  • Torsten Dschi-Point 23/12/2004 10:50

    für menschen mit down-syndrom kenne ich auch den ausdruck "sonnenkinder"... zu recht!
    gutes pic
  • Rike Bach 23/12/2004 8:38

    danke ihr beiden...
    Das Bild ist im April in der Schweiz enstanden, bei der Kommunion meiner Nichte. Als die Kommunionkinder in die Kirche eingezogen sind, hat eine Kapelle gespielt. Und ganz vorneweg ging dieser Mann mit Down Syndrom, der wohl dort im Ort wohnt. Er dirigierte mit einer Hingabe und Lebensfreude die einfach toll war.
    Dieses Bild entstand nach dem Gottesdienst, als die Kapelle noch mal vor dem Gemeindehaus gespielt hat.
  • Torse Tabletop 23/12/2004 0:29

    wow...ich bin schon sehr beeindruckend wie du die situation eingefangen hast! mich interessiert hier auch die geschichte zum bild.... erzähl ma bisschen was! :-)
  • Guido Perl 22/12/2004 23:41

    .. in voller Anspannung. Schön festgehaltener Augenblick, durch die Unschärfe im Hintergrund bekommt es auch eine schöne optische Betonung.