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Die Edertalsperre (1)

Die Edertalsperre (1)

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Roberto Peters


Premium (Complete), Falkenstein/Harz

Die Edertalsperre (1)

ist Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, wobei das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden zuständig ist. Zweck der Talsperre ist in erster Linie die Wasserbereitstellung für die Bundeswasserstraßen Oberweser und Mittellandkanal. Daneben dient sie auch dem Schutz der Unterlieger vor kleinem und mittlerem Hochwasser, der Gewinnung elektrischer Energie und der Erholung.
er Edersee, auch Ederstausee genannt, ist mit 11,8 km² Wasseroberfläche und mit 199,3 Mio. m³ Stauraum der flächenmäßig zweit- und volumenmäßig drittgrößte Stausee in Deutschland.

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