Heiko Schulz


Premium (Pro), Falkenstein/Harz

Erbbegräbnis

... ist ein bestimmter Platz, für den eine Familie oder ein Geschlecht das vererbliche Recht auf Nutzung zur Bestattung der Überreste ihrer verstorbenen Mitglieder hat, in diesem Falle einer Familie Richter.
Der Platz kann entweder auf einem großen kirchlichen oder öffentlichen Friedhof liegen oder fernab davon, in diesem Fall bedürfen die Erbbegräbnisstätten einer entsprechenden Genehmigung aufgrund des Friedhofszwangs und sie sind auf der deutschen Grundkarte mit der Abkürzung Erbbgr. verzeichnet. Erbbegräbnisse fürstlicher und adliger Familien finden sich zumeist in von ihnen gestifteten Klöstern und Kirchen. Die Familien des Städtischen Patriziats erwarben eigene Grabkapellen in den Kirchen der Städte.

Gesehen auf dem umliegenden Friedhof an der Ruine der Dorfkirche Wedderstedt, an welcher sich diesmal die Salzländer Nachtfotografierer trafen:

Sieben auf einem Streich...
Sieben auf einem Streich...
Klaus Degen

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