Frage
Tennstedter Flur, 30.10.2024
Ich frage hier mal in die Runde, gilt das Verbot hinterm Baum oder auch schon vor dem Baum, wie ist hier die Rechtslage?
Frage
Tennstedter Flur, 30.10.2024
Ich frage hier mal in die Runde, gilt das Verbot hinterm Baum oder auch schon vor dem Baum, wie ist hier die Rechtslage?
Roni - raildata.info 20 ore fa
Hallo!Lustig!
lg,
Roni
Thomas Reitzel 20 ore fa
Da muß sich unbedingt die EU mit einer Verordnung drum bemühen.Burkhard Jährling 30/10/2024 23:05
Ich würde dazu ein Rechtsgutachten aus dem Verkehrsministerium anfordern. Da würde man dann gewiss einen Arbeitskreis bilden.VG Burkhard
Bernd Freimann 30/10/2024 22:18
Einem Radfahrer ist es ohnehin egal, der stellt sein Fahrgerümpel ohnehin da hin, wo es ihm gerade passt...Es grüßt der Bernd
Dieter Jüngling 30/10/2024 20:36
Dann bleibt man eben vorher stehen!Gruß D. J.
Vitória Castelo Santos 30/10/2024 19:14
Ein sehr hübsches Foto.LG Vitoria
Insel.NOK 30/10/2024 18:09
Das ist ja kein offizielles Verkehrsschild, es gilt ab Grundstücksgrenze.Parken und halten kenn ich eigentlich nur für motorisierte Fahrzeuge. aber für Fahrräder?
Man kann ja ein Fahrrad auch entgegen der Einbahnstraße schieben, drauf fahren aber nicht.
VG
Ingo
Daniela Boehm 30/10/2024 18:00
Tja gute Frage ist das … Liebe Grüße Dani