Gemäß Gesetz** ist dieses Foto so nicht machbar---
** denn stehen Pusteblumen auf Äckern oder Wiesen so dürfen diese per Gesetz ab dem 23.April nicht mehr betreten werden. Steht die Blume direkt am Weg oder Pfad ist es ok. Mir war das bis heute nicht bekannt, aber der Gemeindearbeiter hat mich aufgeklärt. Ich werde mich daran halten.
( Landwirtschaftliche Flächen unterliegen nach § 44 Landesnaturschutzgesetz einem gesetzlichen Betretungsverbot )
Fotofotojens 12/05/2020 16:55
Das Gesetz ist mir unbekannt... werde aber daran Denken wenn ich das nächste Mal eine Pusteblume fotografiere. Danke ;-)Tolles Bild, Viele Grüße Jens
TheAndi 08/05/2020 18:06
Sehr cool!