Genau nach STVO
Hasen müssen auch die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur laufen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand laufen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand laufen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander, möglichst hell gekleidet oder mit Warnwesten, laufen.
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( STVO ) : Straßenverkehrsordnung
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