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Mike JB


Premium (Basic), Kreis Aalen

Hallam in Suevia

Schwäbisch Hall - blick über die Kocher auf die südliche Altstadt

Schwäbisch Hall wird in den ältesten Urkunden meist nur „Hall“ genannt. Dieses Wort ist ein typischer Ortsname der Salzgewinnung, der sich auf das Salzsieden in der Saline beziehen dürfte.
Eine einzelne Bezeichnung als „Hallam in Suevia“ in der Chronik des Gislebert von Mons (1190) ist wohl damit zu erklären, dass die Stadt zu diesem Zeitpunkt zum Herrschaftsbereich der Staufer gehörte und in diesem Fall der Name ihres bedeutendsten Besitzes, des Herzogtums Schwaben, auf ihre gesamten Besitzungen übertragen wurde. Die dauerhafte Benennung als „Schwäbisch“ Hall ist späteren Datums und hat ihre Ursache in heftigen Konflikten, die die nunmehrige Reichsstadt im 14. und 15. Jahrhundert mit dem für den Bereich des Herzogtums Franken zuständigen Landgericht Würzburg austrug.

1442 erklärte der Rat, die Stadt heiße Schwäbisch Hall und liege auf schwäbischem Erdreich, also außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Würzburger Gerichts.

1489 erfolgte ein formeller Beschluss des Rates, die Stadt in allen offiziellen Schreiben als Schwäbisch Hall (lateinisch Hala Suevorum) zu benennen.

Stadtbrand von 1728
Am 31. August 1728 wurden zwei Drittel der Altstadt ein Raub der Flammen.Ursache war ein Brand, der im Gasthof „Zum güldenen Helm“ unterhalb des Rathauses (beim heutigen Milchmarkt) während einer Zusammenkunft der Baderzunft ausgebrochen war. Neben 294 Privathäusern verbrannten auch zwei Kirchen, das Spital, das Rathaus und die Saline. Nur die südliche Altstadt mit den beiden Herrengassen und dem Keckenhof, St. Michael und die ringsherum liegenden Gebäude, die Gelbinger Vorstadt und die Vorstädte auf der anderen Kocherseite blieben verschont. Die Löschversuche der Bürger blieben erfolglos, da zum einen die Feuerspritze selber mit verbrannte und zum anderen die Bekämpfung mit Wassereimern wenig wirkungsvoll war. Hierzu wurden die an einem Brunnen gefüllten Eimer mittels einer Menschenkette zur Brandstelle durchgereicht. Jeder Bürger in Schwäbisch Hall war zur Aufbewahrung eines solchen Eimers verpflichtet. Der Wiederaufbau erfolgte im bis heute das Stadtbild prägenden Barockstil, wobei jedoch abseits der neu geplanten Neuen Straße die mittelalterlichen Quartiere beibehalten wurden.

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