In voller Rüstung......
.....und hochkonzentriert, stellt er sich dem Puck entgegen !
Besondere Aufmerksamkeit widmet man der Ausrüstung des Torhüters, da diese nicht nur umfangreicher, sondern auch noch spezieller ist als die der anderen Spieler. Die entsprechenden Regelungen sind umfangreich und sicher nicht für jeden interessant. Sie sollen sicherstellen, dass die Ausrüstung des Torhüters nur dem Körperschutz gilt, dass sie aber keine regelwidrigen Vorteile bei der Abwehr des Pucks in sich birgt. Dabei sind die maximalen Größen verschiedener Schutzgegenstände beschrieben, um eine Vergleichbarkeit gerade auf internationaler Ebene zu gewährleisten.
Einem Torhüter ist es nicht gestattet, einen diese Maße überschreitenden, also regelwidrigen Ausrüstungsgegenstand zu verwenden. Wird der Schiedsrichter auf einen solchen Gegenstand aufmerksam, muss der Torhüter von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen werden, bis der regelwidrige Ausrüstungsteil ersetzt wurde. Außerdem ist ein solches Vergehen natürlich mit einer kleinen Bankstrafe zu bestrafen.
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