Lost eye Foto % Immagini| london, street, dokumentation Foto su fotocommunity
Lost eye Foto & Immagine di Manfred Bartels ᐅ Vedi e commenta gratuitamente la foto su fotocommunity. Scopri gratuitamente altre immagini.
Street Art & Urheberrecht
In Berlin sieht man an jeder Ecke Graffiti, ob an U- oder S-Bahnen, an Hauswänden, in Bahnhöfen oder auf dem Gehweg. Manche Darstellungen sind künstlerisch gelungen andere wirken mehr wie bloße Schmierereien.
Street Art beeinflusst das Stadtbild ungemein und regt viele Menschen zum Anhalten und Fotografieren an und so landen viele von diesen Street Art Werken im Internet auf Blogs oder Instagram, Facebook, usw. Außerdem findet man auch viele Postkarten mit Berliner Graffiti o.ä., aber dürfen diese Werke eigentlich einfach so fotografiert und verwendet werden? Bzw. sind diese Werke überhaupt geschützt?
Sind diese Werke (trotz rechtswidriger Sachbeschädigung) geschützt?
Grundsätzlich können Graffitis urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 23.02.1995 (Az. I ZR 68/93) bereits anerkannt. Für urheberrechtlichen Schutz bedarf es allerdings, dass das entsprechende Werk die sog. „Schöpfungshöhe“ erreicht hat, § 2 I Nr. 4 UrhG. Das bedeutet, dass das Bild, der Schriftzug des Künstlers einen individuellen Charakter haben muss, der sich von dem Alltäglichen unterscheidet. Dabei ist es irrelevant, ob ein Graffiti als schön oder künstlerisch wahrgenommen wird, sondern vielmehr, dass das Werk Ausdruck eines individuellen Charakters, einer individuellen Botschaft oder Ähnlichem ist. Es ist hier also zu erwähnen, dass nicht alle Graffitis große Kreativität oder geistigen Inhalt widerspiegeln. Allerdings sind die Grenzen fließend und es kommt jeweils auf den Einzelfall an, ob ein Werk geschützt ist oder nicht.
Inserisci il seguente link nel campo commento della conversazione desiderata su Messenger utilizzando 'Incolla' per inviare questa immagine nel messaggio.
Link copiato...
Clicca sul link e usa i tasti "Strg C" [Win] oppure "Cmd C" [Mac] per copiare il link.
gerda w-s 08/11/2018 15:27
das ist fast ein schönes Bild fürs Wohnzimmer......LG Gerda
Fotomania-hb 07/11/2018 22:02
Street Art & UrheberrechtIn Berlin sieht man an jeder Ecke Graffiti, ob an U- oder S-Bahnen, an Hauswänden, in Bahnhöfen oder auf dem Gehweg. Manche Darstellungen sind künstlerisch gelungen andere wirken mehr wie bloße Schmierereien.
Street Art beeinflusst das Stadtbild ungemein und regt viele Menschen zum Anhalten und Fotografieren an und so landen viele von diesen Street Art Werken im Internet auf Blogs oder Instagram, Facebook, usw. Außerdem findet man auch viele Postkarten mit Berliner Graffiti o.ä., aber dürfen diese Werke eigentlich einfach so fotografiert und verwendet werden? Bzw. sind diese Werke überhaupt geschützt?
Sind diese Werke (trotz rechtswidriger Sachbeschädigung) geschützt?
Grundsätzlich können Graffitis urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 23.02.1995 (Az. I ZR 68/93) bereits anerkannt. Für urheberrechtlichen Schutz bedarf es allerdings, dass das entsprechende Werk die sog. „Schöpfungshöhe“ erreicht hat, § 2 I Nr. 4 UrhG. Das bedeutet, dass das Bild, der Schriftzug des Künstlers einen individuellen Charakter haben muss, der sich von dem Alltäglichen unterscheidet. Dabei ist es irrelevant, ob ein Graffiti als schön oder künstlerisch wahrgenommen wird, sondern vielmehr, dass das Werk Ausdruck eines individuellen Charakters, einer individuellen Botschaft oder Ähnlichem ist. Es ist hier also zu erwähnen, dass nicht alle Graffitis große Kreativität oder geistigen Inhalt widerspiegeln. Allerdings sind die Grenzen fließend und es kommt jeweils auf den Einzelfall an, ob ein Werk geschützt ist oder nicht.
Doris Zander-Derichs 07/11/2018 17:51
gefällt mir...LG Doris
claudia scheuber 07/11/2018 16:37
das sieht klasse aus. lg.claudiaRolf Kurtz 07/11/2018 16:31
Wie ein Teppich, die Burschen können was!