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Marienkirche in Schönkirchen

Marienkirche in Schönkirchen

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Premium (Pro), Schönkirchen

Marienkirche in Schönkirchen

Die Marienkirche in Schönkirchen ist eine frühgotische Saalkirche aus behauenem Feldstein. Im Inneren birgt sie einen Altar des Bildschnitzers Hans Gudewerdt des Jüngeren. Sie gehört zur Kirchengemeinde Schönkirchen im Kirchenkreis Altholstein in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Erstmals erwähnt wurde Schönkirchen als Sconekerke in einer Urkunde von 1294, dem Codex Cismariensis, dem Kirchenverzeichnis des Klosters Cismar. Der Ort stand damals unter dem Patronat des Landesherrn Johann II. von Holstein-Kiel. Die Kirche befand sich zu dieser Zeit vermutlich noch im Bau, denn noch 1286 heißt es in einer Urkunde, dass die Einwohner der Kirchspieldörfer Schrevenborn, Mönkeberg und Heikendorf zum Gottesdienst zur Nikolaikirche nach Kiel wandern mussten.[1] Der Ortsname spricht dafür, dass die Siedlung nicht älter ist als die Kirche. Vermutlich wurde der Ort mitsamt der Kirche vom Landesherrn angelegt,[2] wobei die Kirche möglicherweise als Ersatz für eine in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erwähnte, aber später nicht mehr vorhandenen Kirche in Ellerbek für die Bewohner der Ostküste der Kieler Förde gedacht war.[3] Ausdrücklich genannt wird die Kirche in der Urkunde vom 7. Februar 1316, mit der Johann II. abgesetzt wurde und sein Land an seinen Großneffen Johann III. von Holstein-Plön abtreten musste. 1356 verkaufte Johann III. Schönkirchen an das Heiligengeistkloster zu Kiel, dem es bis zur Reformation gehörte. Der Kieler Magistrat verwaltete die Güter der Kirche angeblich nicht zu deren Bestem.[3] Nach der Reformation ging das Kirchenpatronat auf die Besitzer der Güter Schrevenborn, Dobersdorf und Oppendorf über, die damit das Recht erhielten, die Pastoren zu wählen, und die Pflicht, zum Unterhalt der Kirche, des Pastors und des Organisten beizutragen. Mit Auflösung der Gutsbezirke 1929 endete das Kirchenpatronat der Gutsherren. Quelle: Wikipedia

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