Roter Täubling (Russula sp.)
Die Täublingsregel ist eine mykologische Richtlinie zur Unterscheidung essbarer von ungenießbaren oder giftigen Pilzen der Täublinge (Gattung Russula) und Milchlinge (Gattungen Lactarius und Lactifluus) in Mitteleuropa.
Beim Zerkauen kleiner Mengen rohen Pilzfleisches schmecken essbare, in Mitteleuropa heimische Arten der Gattungen Russula, Lactarius und Lactifluus mild, während scharf und/oder bitter schmeckende Arten giftig und/oder ungenießbar sind.
Die Anwendung der Täublingsregel setzt zwingend voraus, dass der fragliche Pilz zweifelsfrei als Milchling oder Täubling identifiziert ist. Auf andere Pilzgattungen darf sie unter keinen Umständen angewendet werden; da zahlreiche Giftpilze mild schmecken, besteht bei fehlerhaftem Gebrauch der Regel das Risiko schwerer, schlimmstenfalls tödlicher Pilzvergiftungen.
Beispielsweise kann der essbare Grüne Speise-Täubling mit dem Grünen Knollenblätterpilz, dessen lebensbedrohliches Gift sich nicht durch Schärfe verrät, verwechselt werden.
Da alle täublingsverwandten Pilze einschließlich der Milchlinge und der Täublinge selbst Mykorrhizapilze sind, ist ihr Vorkommen auf die unmittelbare Nähe zu Bäumen beschränkt. Nicht in Baumnähe wachsende Pilze können mithin weder Täublinge noch Milchlinge sein. Für solche Pilze ist die Nutzung der Täublingsregel ohne Ausnahme ausgeschlossen [Quelle: Wikipedia]. https://de.wikipedia.org/wiki/Täublingsregel
Habe darauf verzichtet, den Pilz zu probieren!
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