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Premium (Pro), Niederkassel

Sandkastenspiele mit zweckentfremdeten Steuergeldern!

Erste Bauarbeiten der DB im November 2014 für die neue S13: Verlegung eines Feldweges zwischen Bonn-Vilich und Meindorf zur Schaffung einer Trasse für zwei zusätzliche Gleise der neuen S-Bahn inkl. eines Ausgleichbiotops für Frösche u.ä. Zeitgenossen.

Der nun Unterzeichnete Bau- und Finanzierungsvertrag zur S13 mit vorgesehener Finanzierung aus dem Nahverkehrsanteil der LuFV (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB) ist rechtlich als sehr problematisch anzusehen!

Die Förderung des Schienenverkehrs ist in der LuFV zwar weit gefasst; denn in § 1.2 wird letztendlich ausgeführt, dass alle Investitionen in die Schienenwege über LuFV förderfähig sind, die nicht Gegenstand des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege (BSWAG) sind. Hierdurch wird der nach außen hin propagierte Zweck der LuFV, nämlich die Instandhaltung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur und Finanzierung von Ersatzinvestitionen (so der Sprachgebrauch der DB für Neubauten nicht mehr modernisierbarer Infrastruktur, wie z.B. Brücken), massiv ausgehöhlt, und lässt damit jede beliebige Inanspruchnahme zu!

Dann wird es bei der LuFV Anlage 8.7 Abs. 6, 7 und 8 doch interessant!
In Abs. 6 heißt es:
”Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen für den Schienenpersonennahverkehr, deren Umsetzung volkswirtschaftlich nicht zu vertreten ist, sind zu unterlassen. Eine Förderung aus Infrastrukturbeiträgen des Bundes gemäß § 2.1 ist ausgeschlossen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die nachfolgenden Grenzwerte nicht erreicht werden:
– Strecken (einschließlich zugehörigen Bahnhöfe und Stationen): Querschnittsbelastung mindestens 1.000 Reisenden-km je km Betriebslänge/Werktag...”

Auch LuFV Anlage 8.7 Abs. 8 sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen!:
”Vorhaben, die im GVFG-Bundesprogramm finanziert werden können oder nach den Regelungen des Art. 13 des Föderalismus-Begleitgesetzes finanziert werden, werden nicht, ... im Rahmen des BSWAG und der LuFV finanziert. Dies betrifft besonders den Neu- und Ausbau der Schienenwege (§ 1.3 LuFV) für den Betrieb von S-Bahnen; ...”‚

Da sind also zuerst einmal eine rechtliche Prüfung und glaubwürdige Gutachten vonnöten!

Die Bonner Bürger sehen z.B. kaum einen Bedarf für die S13, da das Nutzungspotential der Strecke vom rechtsrheinischen Oberkassel über Beuel und Vilich – jeweils mit einem Umsteigen auf die Stadtbahnlinien zum linksrheinischen Stadtzentrum, ehem. Regierungsviertel und UN-Standort – beschränkt ist... – sie wurden lediglich mit dem Szenario geködert und stillgehalten, dass es mit der S13 endlich einen "hochwertigen" Lärmschutz... – und ohne S13 keinen gibt.

Die Tatsache, dass der Lärmschutz auch ohne S13 zu bekommen ist, mussten die regierenden Kommunalpolitiker auf Druck der Bürger, des BBB und der AfD im Laufe des Jahres 2014 zähneknirschend zugeben! Infolgedessen wurde den Bonn-Beuelern im Laufe des Jahres mehrfach versprochen, unabhängig von der S13 in 2014 vorsichtshalber einen Lärmschutz bei der DB zu beantragen... – was trotz Dringlichkeitsantrag und großer Anfrage des BBB und der AfD letztendlich abgelehnt wurde. Nun soll also in den nächsten 15 Jahren zuerst eine Großbaustelle kommen – und danach der Lärmschutz in Form einer meterhohen "hochwertigen" Mauer, die die ehemalige Bundeshauptstadt nach vergangenem Berlin-Vorbild durchschneidet, um die Bürger vor dem massiven zusätzlichen Güterzugverkehr auf den durch die neuen Gleise für den Personenzugverkehr entlasteten Güterzuggleisen zu schützen, der schon ab 2016 mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels in der Nord-Süd-Relation ständig zunehmen wird (ein Narr, der da nichts Böses denkt)!

Besonders die Finanzierung der S13, größtenteils aus Mitteln der LuFV II ab 2015, ist sehr zu hinterfragen!

Bis 2014 (LuFV I inkl. Verlängerung) lag die Quote für NRW von den in § 8 Abs. 2 BSchwAG (BSWAG) festgelegten ”20 vom Hundert” für den Anteil des Schienenpersonennahverkehrs aus der gesamten Förderung des Bundes gemäß § 8 Abs. 1 BschwAG bei durchschnittlich ca. 28.000.000 € jährlich (Quote NRW = 14,3 % der Förderung aller Bundesländer inkl. der Förderung des SPNV für den Übergang in die Schweiz)!

Selbst bei einer angekündigten Erhöhung der Bundesförderung (von Finanzminister Schäuble für die Zukunft schon wieder eingeschränkt) für LuFV II in Höhe von ca. 25 % für den Fünfjahreszeitraum 2015–2019 sind die bis heute veranschlagten Baukosten in Höhe von 502.000.000 € mit dieser NRW-Quote nicht in zehn – und auch nicht in 15 Jahren zu stemmen (bis dahin wird das Projekt S13 erfahrungsgemäß an die 1,5 Milliarden € verschlungen haben, siehe WCCB, BER, Stuttgart 21, Elb... usw. – die Beispiele für die Verteuerung solcher Projekte lassen sich beliebig fortführen, die geltungssüchtige oder anders motivierte Politiker ”verschuldet” haben!). Die weitere Finanzierung der S13 nach Auslaufen der LufV II nach 2019 steht sowieso erst einmal in den Sternen...

Um ein krasses Szenario zu erstellen: Bei einem solchen Finanzierungsmodell liegt die Teuerungs- (bzw. Fehlplanungs-)rate über dem veranschlagten jährlichen Förderanteil durch den LuFV in Höhe von 35.000.000 € (ca.). Die veranschlagten Gesamtbaukosten lagen 2000 bei 299.900.000 DM, im Dezember 2013 bei 434.000.000 € und im Dezember 2014 schon bei 1/2 Milliarde €! Profitieren werden nur große internationale Konzerne, die die Baulose an Subunternehmen mit Leiharbeitern oder noch unmenschlicher behandelten Arbeitnehmern in einem mörderischen Konkurrenzkampf verteilen... – Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bleiben nur die zusätzlich durchdonnernden Züge!

Letzte und schlimmste Konsequenz wird sein, dass neben der S13 für den übrigen, dringend notwendigen Erhalt und Ausbau der Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr in gesamt-NRW, über Jahrzehnte kein Geld aus dem LuFV-Topf – und wegen der maroden Finanzlage des Landes und der Städte und Kommunen in NRW – ÜBERHAUPT kein Geld mehr zur Verfügung steht – das Ergebnis ist eine Katastrophe!

Deshalb kommt für den mehrgleisigen Ausbau der rechten Rheinstrecke zwischen dem Flughafen Köln-Bonn und der Stadt Bonn für den S-Bahn-Verkehr nur eine Finanzierung aus dem Bedarfsplan des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) in Frage. Hier ist dann zweckmäßigerweise auch eine kombinierte Eisenbahn-/Straßenbrücke zwischen Köln und Bonn (IHK-Vorschlag vom September 2014) einzubringen, um die Verbindung zum linksrheinischen Bonn zu gewährleisten – was ja der ursprüngliche Gedanke 1994 im Bonn-Berlin-Gesetz für die S-Bahn war!

Die blumigen Worte für den Bau der S13 von Herrn Groschek und dessen untergeordneten Genossen – wie z.B. Herr Kelber – sind einer weiteren Kommentierung nicht wert!

Commenti 4

  • Roni Kappel 15/12/2014 15:32

    Hallo!

    Gut eingefangen! :-)

    lg,
    Roni
  • makna 15/12/2014 9:23


    Also wird da sprichwörtlich was in den Sand gesetzt !

    Diesen bedauerlichen Umstand hast Du bildlich hier
    sehr gut in Szene gesetzt !

    Die jeweils opportune Interpretation von juristisch ausgefeiltem Text ... eine Sache für sich ! Politisch Lied - ein garstig Lied ... :-(

    BG Manfred
  • Ralf Fickenscher (2) 14/12/2014 19:51

    Herrliche erläuterung zum Bild und der Verschwendung der Steuergelder Mann muß nur Wissen wie das Geht im dem System.Ein Tolles Bild Top.

    Grüße Ralf
  • Klaus Kieslich 14/12/2014 10:45

    Eine sehr interessante Info zu diesem Bild
    gruß Klaus