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PB22


Free Account, Haßloch

Schlafmohn

Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht. Es gibt nur wenige Genehmigungen von der Bundesopiumstelle und dieser Schlafmohn ist genehmigt ;)

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Exif

Fotocamera Canon EOS 7D
Obiettivo EF100mm f/2.8L Macro IS USM
Diaframma 4
Tempo di esposizione 1/200
Distanza focale 100.0 mm
ISO 320