Schlossgut Johannisberg (Rheingau)
Spätlese und Auslese
Eine häufig und in verschiedenen Varianten erzählte Geschichte besagt, dass die Bezeichnung um 1775 im Rheingau entstand. Den Weingütern dort wurde damals die Leseerlaubnis von den Gemeinden vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildete jedoch das Schlossgut Johannisberg, das zum Besitz des Bistums Fulda gehörte. Die Johannisberger Mönche mussten die Erlaubnis zur Weinlese direkt vom Fuldaer Fürstbischof einholen. Sie schickten deshalb 1775 einen berittenen Boten nach Fulda, doch in jenem Jahr verspätete sich die Rückkehr des Boten aus unbekannten Gründen (je nach Erzählstrang werden dafür drei verschiedene Gründe angeführt). Die Trauben waren währenddessen von der Grauschimmelfäule (Botrytis cinerea) befallen worden. Obwohl sie die Ernte für verloren hielten, brachten die Mönche die Trauben ein und kelterten sie. Als sie im darauffolgenden Frühjahr den jungen Wein verkosteten, waren sie von dessen hervorragender Qualität überrascht. Die Bezeichnung Spätlese wurde daraufhin für besonders hochwertige Weine üblich, und nebenbei hatte man die positiven Effekte der Edelfäule durch diesen Schimmelpilz, entdeckt.
Tatsächlich ist die Geschichte vielschichtiger, denn bereits 1733 ist für das Schlossgut Johannisberg belegt, dass die Weinlese verzögert angeordnet wurde, um durch die Edelfäule ein qualitativ besseres Ergebnis zu erzielen. Für 1730 ist durch weitere Unterlagen belegt, dass dieses Verfahren in verschiedenen Gegenden Deutschlands angewandt wurde. So ist für 1726 ein solches Verfahren für Mainz nachweisbar. Dem Schlossgut Johannisberg kommt allerdings das Verdienst zu, dieses Verfahren systematisch ausgebaut zu haben und als „Auslese“ (mit Zusätzen, wie „feine Auslese“, „hochfeine Auslese“ usw.) bekannt gemacht zu haben. Der Begriff der „Spätlese“ wurde 1909 amtlich eingeführt.
(Quelle WKIPEDIA)
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