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Commenti 2

  • Christian Knospe 05/06/2009 7:53

    Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt....
    ... Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.
    Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/u
    k/pratique/faq/index.html

    darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dann nur mehr unter folgenden Bedingungen möglich:
    Keine kommerzielle Nutzung und Bilder müssen folgenden Urheberrechtsvermerk unter dem Bild haben:
    "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"

    Sihe auch Sektionsbeschreibung !
    Bitte setzte den entsprechenden Hinweis unter Dein Bild.

    Lieben Gruß
    Christian Knospe
    Adminteam
  • funkypic 05/05/2009 13:00

    Naaaajaaa....also Motiv ist klasse...Umsetzung find ich nicht so doll...aber denke darauf hast du auch nicht viel Wert gelegt oder ?!

    Vorallem Datum weg...ist ja grauenhaft :-)

    Das kannst du bestimmt besser...

    LG
    Sascha