Serie von 3 Bildern: DIE DEUTSCHE BÜROKRATIE (Bild 1) - 14.4.2012
Nachdem ich vor einiger Zeit stolz mein neues Fotostudio zeigen durfte, hier jetzt mein Freilandlabor!
Es handelt sich um das Fischbecken, das ich mit meinem Vater vor knapp 50 Jahren eingerichtet habe und damit zusätzlich zur Reparatur der Standuhr meines Großvaters mein erstes Geld verdient habe: jeweils 10 DM. - damals ein Vermögen!
Der Teich entspricht der Sicherheitsstufe II der Deutschen Laborgesetze für Freilandeinrichtungen (§ 145, Abs.1 des DLabGesFrei-Ges.,Ausg.1964,3.Aufl.).
Er ist als besonders gefährliche Einrichtung nicht frei zugänglich und mußte bisher immer aus Gründen der Geheimhaltung und zum Schutz vor Terroristen durch eine Sicherheitsschleuse, die als Flur eines Reihenhäuschens getarnt war, betreten werden.
Die störenden Bretter über dem an sich ganz ansehnlichen Teich gehören zur Laboreinrichtung, damit man von dort aus die Forschungsobjekte wie z.B. Frösche, Libellen oder Kaulquappen und Wasserläufer zwecks Dokumentation fotografieren kann. Sie entsprechen aber nicht der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft (UVBG) oder den vielfältigen Gesetzen des Arbeitsschutzes (ArbSchutzGesFreilForschEinrBiolFrosch ff., §§12.5 -26.4 von 1956, zuletzt geändert am 12.5.1978 im Rahmen einer Vereinfachung der Gesetzgebung, damit auch Laien damit umgehen können: Fünfzehnte Durchführungsverordnung zur 2.ÄndGesArbSchutzGesFreilForschEinrBiolFrosch, hierzu siehe oben!).
Jedes Jahr im Frühjahr findet die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung mit Gewichten statt; ob die Einrichtung auch Personen von ca. 100kg trägt, ließ sich dabei jedoch nicht zweifelsfrei feststellen, wird aber in der Praxis ständig erprobt, was eigentlich nicht erlaubt ist - bitte daher um Diskretion gegenüber Fachfremden!
Die Bretter im Wert von ca. 0,30 Cent mußte ich an der Uni Düsseldorf mit dreifachem Formular im Abstand von einer Woche beantragen. Die Genehmigung dauerte über 2 Jahre!
Da ist es kein Wunder, daß die Forschung ins Ausland geht, oder???
Zudem ist bekannt, daß von solchen Einrichtungen eine nicht unerhebliche Gefahr für die Umwelt ausgeht: Jährlich werden von dort aus heimlich Schwärme von tausenden Zuckmücken nachts entsorgt! Dem muß durch neue Gesetze schnellstens ein Ende gemacht werden, damit es nicht zu einer Katastrophe kommen kann. Die Gesetzgebung ist ja - wie wir ahnen können - ebenso träge wie die Kontrolle konsequent und teuer. Für jeweils drei Pärchen (völlig harmloser!) Zuckmücken steht im Bußgeldkatalog eine Strafe von sage und schreibe Euro 500 (Bußgeldkat. zum DGesDurchfFreilKontrZuckmFreilass, §§ 15-29 vom 13.6.2001) !
Und ich habe b i s h e u t e noch keine verlässliche Auskunft meines Steuerberaters, ob ich die Bretter steuerlich absetzen kann, wenn ich sie im Winter in meinem Arbeitszimmer, für eventuelle Kontrollen jederzeit zugänglich, verwahre. demnächst sollen sogar kostenpflichtige (!) Kontrollen von Dünnbrettbohrern erfolgen dürfen, die im Ermessen der zuständigen Ämter liegen, die nicht mehr wissen, wer sie finanziert und wofür sie eigentlich da sind.
EIN WAHNSINN ! DEUTSCHLAND IST AM ENDE !!!
Das nächste Bild handelt von der hier vorgeschriebenen Schutzkleidung.
B. Walker 16/04/2012 4:45
Und ich dachte den 1. April gibt es nur einmal im Jahr. ;-)LG Bernhard
Burkhard Wysekal 15/04/2012 15:51
Jau da steckt richtig Leben drin.......:-)).Ich bin zu gerne am Teich......
LG, Burkhard
Rolf Virnich 15/04/2012 10:56
Ich lach mich schief,Deutschland ist wirklich am Ende mit diesen Schreibtischtätern....LG RolfAndreas Th. Hein 15/04/2012 2:00
Ordnung muss sein ;-)Bert Bischof 15/04/2012 0:07
Hallo Doc. , Du schreibst Deutschland ist am Ende, Deutschland existiert schon lange nicht mehr !! Nur merkt es kaum einer !! LG BertClaudia Pelzer 14/04/2012 22:02
Ach herrje, Thomas! Bei den Maßen hast Du ein ernstes Problem! Zu klein für das Gewicht und zu große Füsse. Ich fürchte, da hast Du Dir durch diese Veröffentlichung jetzt ein ernstes Problem geschaffen. Da wirst Du wohl bald die EU im Nacken haben, die überprüfen wird, ob nun Du, oder die Brettkonstruktion gegen die EU Vorschrift Nr. 2257/94 verstösst. Ja, ja, in diesem Sonderfall greift die Bananenverodnung! Es könnte jetzt durchaus passieren, dass Dein Teich durch diese Verstösse nun unter die Verordnung (EG) Nr. 762/94 (Durchführungsbestimmungen zur Flächenstillegung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 des Rates) fällt und Du den Teich, samt darüberliegender Brettkonstruktion entfernen musst!Das könntest Du evtl noch verhindern, wenn Du in Deiner Schutzkleidung und in Begleitung eines Deiner mit Froschmalaria infizierten Frösche bei der EU vorstellig wirst. Eine dort vorgebrachte Petition könnte das Schlimmste noch verhindern.
LG Claudia
Dr.Thomas Frankenhauser 14/04/2012 21:12
@Schwabenstreich: weil die Amerikaner in Washington kein"ü" haben, fallen die Zuckmücken raus!@Karin und Lothar: geht nicht, weil die Rettungsringgröße, wenn sie effektiv sein soll, den Teich etwas an Größe übertrifft .- und das ist, wie wir ja wissen, nicht erlaubt!
@Claudia: mit meinen 1,83, knapp 100 kg und Schuhgröße 41 gibt es für mich kein passendes Gesetz. An wen kann ich mich wenden???
Claudia Pelzer 14/04/2012 20:46
Auf dieses Brett scheinen aber nur ganz schmale 100 kg Personen zu passen. Diese dürfen ausserdem bei der Schuhgrösse 36 nicht überschreiten. Da eine Person, die 100 kg wiegt und schlank genug für diese Bretter ist, mindestens 2.20 m gross sein muss und damit mit einer 36ger Schuhgrösse beim kleinsten Windhauch umfällt, was wiederum dazu führen würde, dass der Teich durch die querliegende Person nicht mehr für laichwillige Frösche frei zugängig wäre, ist es kein Wunder, dass Du die Dünnbrettbohrer am Hals hast.LG Claudia
Karin und Lothar Brümmer 14/04/2012 20:45
Eigentlich fehlt hier noch ein Ständer mit einem genormten Rettungsring. Ich kenne das Problem !!!In meinem Kleingarten (inzwischen verkauft) Hatte ich einen Teich von 12 Quadratmeter. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, das der Teich zu groß sei, denn in Kleingärten sind nur 4 m2 erlaubt. Ich habe daraufhin ein Schreiben zurückgeschickt, und kundgetan, dass es in meinem Garten gar keinen Teich gibt sondern nur ein Feuchtbiotop und für Biotope gibt es keine Größenbeschränkungen.
Wenn Teiche wirklich so gefährlich sind dass solche Sicherheitsbestimmungen notwendig sind sollte man erst einmal alle öffentlichen Gewässer einzäunen - ich würde vorschlagen mit Elbe und Rhein anzufangen.
Dann ist Deutschland wirklich am Ende!!!!!!!
LG Karin und Lothar