U-Bahn Jungfernstieg
Nichts dolles, aber ich hatte den Abend leider nicht mehr Zeit, da mir zwei U-Bahn-Wächter das Stativ nicht gestatteten, weil ich keine Genehmigung hatte:) Als ich nach dem Grund für eine Genehmigung fragte, sagten sie nur, es ist das Hausrecht der Hochbahn dies zu verlangen, genauso, wenn ich bei mir zuhaus verbieten würde, die Leute mit Schuhen reinzulassen. Das der Vergleich etwas hinkt, wollten sie nicht wahrhaben:) Naja, so wurden es nur
9 Aufnahmen mit 10@10-22mm mit meiner Kamera auf nem Stativ, welches dort nicht gestattet war:)
Niels Galow 27/02/2008 21:48
Ja ja der Bahnschutz, die haben mich letztens vom Flughafen Fernbahnhof verschucht. Und dann haben die mich auch noch verfolgt... die konnten glaube ich Gedanken lesen ;-).Tolle Webseite!
Guruß
Niels
Sus Bogaerts 09/01/2008 9:29
Links unten ein bisschen eng... Sonnst eine absolut gelungene arbeit, wie ich es ganz gut mag.Grtz, Sus
BlueNote 08/01/2008 22:40
@Dieter Golland:....die "Panoramafreiheit" meint etwas ganz anderes: nämlich die Freiheit, *urheberrechtlich* geschützte Kunstwerke und/oder Gebäude fotografieren zu dürfen, soweit diese zum öffentlichen Raum gehören. Damit hat das Stativ-Verbot der Hochbahn nichts zu tun, und es handelt sich imho - nämlich im Sinne der *Kunstfreiheit* - sehr wohl um "öffentlichen Raum".
Als Aktiengesellschaft ist die Hamburger Hochbahn AG vordergründig zwar eine juristische Person des Privatrechts, jedoch ist sie dies alleine aus pragmatisch-ökonomischen Gründen (weil sie dann nämlich unternehmerisch geführt werden kann), nicht, um irgendwelche Persönlichkeitsrechte für sich zu reklamieren. Der Unterschied zum "privaten" Hausrecht liegt auf der Hand: der private Hauseigentümer kann ins Haus lassen, wen er will - die HHAG darf nur solche Beschränkungen vornehmen bzw. Verhaltensverbote aussprechen, die von ihrer Aufgabe als Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gedeckt sind, und sie *muß* jeden befördern, der ihre Beförderungsbedingungen erfüllt. Um beim Hausbesitzer zu bleiben: paßt dem jemand mit langen Haaren nicht, muß er ihn selbstredend nicht reinlassen - die Hochbahn hat aber nicht das Recht, Leute aus ihren Bahnhöfen zu vertreiben, bloß weil die lange Haare haben oder sonst nicht der von dem Vorstandsvorsitzenden bevorzugten Kleiderordnung entsprechen.
Deshalb: insoweit öffentlicher Raum, mithin Geltung der Kunst- und damit der Fotografierfreiheit, und zwar auch mit Stativ. Die Hochbahn kann das nur aus Gründen der Betriebssicherheit einschränken, nicht schon deshalb, weil es ihr "nicht paßt". Und wenn jemand außerhalb der Hauptverkehrszeiten und ohne jede Behinderung anderer mit Stativ fotografiert, halte ich das für erlaubt. - Sorry für meinen längeren Text - haben Juristen manchmal so an sich....
Gruß, BN.
Bernd Schmidt2 08/01/2008 22:29
Trotz Hetze....voll gelungen. LG BerndRalf Bandholz 08/01/2008 21:07
1a++++++Gruss
Ralf
HP-Grafik 08/01/2008 20:36
Ich find's ja klasse, dass du die Aufnahme dennoch zum guten Ende führen konntest, so wäre ja so ein Hingucker nicht entstanden. Klasse +++LG Helmut
Michael Utech 08/01/2008 18:03
Tja auf Bahnhöfen gilt leider das Hausrecht des Betreibers und keine Panoramafreiheit. Man kann nicht alles haben, im Vergleich zu anderen Ländern haben wir mit unserem Paragraphen zur Panofreiheit doch denke ich noch eine ziemlich gute Ausgangsposition.Zur Aufnahme - Alles glitzert und reflektiert, wirkt sauber und modern. Gefällt mir gut, insbesondere die roten Flächen darin.
Gruß, Michael
Carl-Jürgen Bautsch 08/01/2008 16:11
Satte Wirkung, ungemein klarer Blick. Sehe ich eher als künstlerisch Arbeit am Stativ ;-)LG, Carl
Marco K. aus HH 08/01/2008 15:57
@ DehJottgut beobachtet;)
lg marco
DehJott 08/01/2008 12:38
ghet schon. Besser - aus meiner Sicht - mal nix dolles hochzuladen, als wie ich gar nix hochzuladenstehste hier genau auf der Naht der Säule?
:-)
ruhrfotograf 08/01/2008 11:36
Demnächst haust du denen einfach das Stativ um die Ohren :-)Gerhard Petmeki 08/01/2008 10:50
Brillant und unheimlich beeindruckend - super Arbeit.LG Gerhard
Marco Pagel 08/01/2008 10:40
PS: Die Aufnahme gefällt mir trotz der Hast :-)Marco Pagel 08/01/2008 10:40
Die Panoramafreiheit greift hier nicht (*kicher* auch wenn's technisch passen würde), meines Wissens ist immer und überall eine Genehmigung der Bahn erforderlich.Man DARF zwar wohl für private Zwecke knipsen, aber die Anwesenheit von Stativ und DSLR wird von den Ausübern des Hausrechts da gerne als Beleg gewertet, daß man professionell (i.S.v. kommerziell) arbeitet.
grMP
fotoARTstudio 08/01/2008 10:32
wunderbare Aufnahmen. Allerdings ist es in der Tat genehmigungspflichtig in Bahnhöfen, U-Bahnen und Flughäfen etc. zu fotografieren. Du könntest ein ganz böser Junge sein und die Bilder an Teroristen verkaufen, die dann Bomben legen.LG SAbine