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2.773 11

Rado.s


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Der Arzt erklärte, er habe, wie vom Reichsausschuss in Berlin vorgeschrieben, die einzelnen Kinder untersucht, den Befund niedergelegt und am Schluss eine für den Reichsausschuss verwertbare Diagnose angefügt, z.B.: „Das Kind leidet an angeborenem Schwachsinn (oder an hirnorganischem Leiden mit Schwachsinn) im Grade einer Idiotie.“ Bei Fällen eines Schwachsinns schweren Grades schrieb er: „Das Kind ist nicht bildungsfähig“. Dies war das Todesurteil für das betreffende Kind in der Fachabteilung. Denn aufgrund dieser Beurteilung erteilte dann der Reichsausschuss die Weisung: „Das Kind ist der Therapie zuzuführen und Sie haben uns von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.“

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