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Villa Hügel (Essen) Gartenansicht

Sehenswert!

Die Villa Hügel im Essener Stadtteil Bredeney wurde 1870–1873 im Auftrag von Alfred Krupp errichtet und ist das ehemalige Wohn- und Repräsentationshaus der Industriellenfamilie Krupp.

Die schlossähnliche Villa verfügt auf ihren 8.100 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche über 269 Räume und liegt – an prominenter Stelle über dem Ruhrtal und dem Baldeneysee – im 28 Hektar großen zugehörigen Hügelpark.

Heute ist die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung Eigentümerin des Anwesens. In der Villa hat auch die Kulturstiftung Ruhr ihren Sitz. Im Haus finden regelmäßig Veranstaltungen, z. B. Konzerte oder Ausstellungen, statt. Zahlreiche historische Räume sowie die Historische Ausstellung Krupp können zu den regulären Öffnungszeiten besichtigt werden.
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PERSONAL
Die Personalstruktur auf der Villa war detailliert reglementiert. An der Spitze des Personals stand der Hausmeister, der von Alfred Krupp als eine Vertrauensperson angesehen wurde, welcher „der Vermittler unseres Willens“ sein sollte. Ihm zur Seite standen der Koch und die Zimmerhaushälterin, die jeweils das Personal ihres Bereiches unter sich hatten. Alle anderen waren dem Hausmeister direkt unterstellt.

Hinzu kamen zahlreiche Angestellte unterschiedlicher Art. Unter ihnen befanden sich Ärzte, Bibliothekare, Büglerinnen, Friseure, Gärtner, Hausdiener, Haushälterinnen, Hausmädchen, Kinderfräulein, Köche, Küchenmädchen, Kutscher, Laufjungen, Näherinnen, Präparatoren, Portiere, Schneiderinnen, Servierdiener, Stallknechte, Verwalter, Viehmädchen, Wäscherinnen und Weißzeugnäherinnen. Im Jahre 1903 standen insgesamt 502 Personen auf der Gehaltsliste. Diese Zahl reduzierte sich Ende 1905 auf 421 und stieg bis 1914 wieder auf 648 an. Neben diesen Festangestellten waren, je nach Bedarf, zeitlich befristete Kräfte angestellt, z. B. für große Gesellschaften.

Das Personal war zum großen Teil im unmittelbaren Bereich der Villa angesiedelt und wurde auch von den Betrieben auf dem Hügelgelände in weiten Bereichen versorgt. So stand dem Personal der Konsumladen zur Verfügung, in dem sie zu günstigen Preisen aus einem reichhaltigen Sortiment auswählen und einkaufen konnten. Angestellte wurden zum großen Teil aus den umliegenden Arbeiterquartieren und Bauernschaften angeworben.

Insgesamt herrschte ein strenges Regiment. Vom Personal wurde neben Redlichkeit, Pünktlichkeit, Gehorsam, Bescheidenheit, Reinlichkeit und Ordnungssinn vor allem absolute Verschwiegenheit erwartet. Darüber hinaus waren persönliche Beziehungen oder gar Verhältnisse zwischen den Angestellten strengstens verboten und wurden bei Missachtung mit der Kündigung geahndet. Auch auf einen sorgsamen Umgang mit dem Inventar wurde großer Wert gelegt. So war beispielsweise 15 Prozent Porzellanbruch erlaubt. Alles was darüber ging, wurde vom Lohn des Personals einbehalten. Trotz dieser aus heutiger Sicht rigiden Regelungen kamen Verstöße so gut wie nie vor.

Die Einschränkungen wurden durch eine außerordentlich guten Bezahlung kompensiert. Der Portier erhielt unter Alfred Krupp rund 1400 Goldmark Jahresgehalt. Hinzu kamen Naturalien aus der Bewirtschaftung des Hofes sowie Trinkgeld: Dieses wurde zentral gesammelt und floss in die Trinkgeldkasse. Anschließend wurde es gemäß einer Verhältniszahl jedes halbe Jahr an das Personal verteilt. So hatte beispielsweise der Küchenchef eine Verhältniszahl von 40, die Haushälterin von 30, die Kammerdiener von 25. Zum Vergleich: ein Facharbeiter hatte ein Jahresgehalt von 1200 Goldmark. Für besonders langgediente Mitarbeiter gab es zudem Urlaub und eine gesonderte Pensionskasse.
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