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Wer kennt ihn nicht

Wer kennt ihn nicht

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Bildschön Fotografie Kühnert


Free Account, Weiler Simmerberg

Wer kennt ihn nicht

Leider hier nur ein geknipstes Bild von mir, würde zu gerne Nachtbilder vom Turm und vom Luvre zeigen, ist aber leider verboten :-(
Letze woche aufgenommen.

Commenti 4

  • Bildschön Fotografie Kühnert 27/03/2007 18:31

    Danke euch.

    und nochmal.

    Das Verbot gilt gennerell für die Beleuchtung egal ob die blitzlichter oder die normale beleuchtung.

    DAS FOTOGRAFIEREN DES EIFELTURMS BEI NACHT IST ERLAUBT LEDIGLICH DAS VERÖFFENTLICHEN IST VERBOTEN:

    Das erklärt auch warum vor ort niemand gegen fotos etwas sagt, währe auch zwecklos, wie will man hunderte leute vom fotografieren abhalten.
  • Kai Rösler 27/03/2007 15:37

    ... ich habe vor kurzem Nachtfotos vom Eiffelturm gemacht (in Unkenntnis von irgendwelchen Verboten). Direkt unter dem Eiffelturm, es waren auch sehr viele andere Fotografen da am Werke, und ich glaube sogar, dass Polizisten dort herumstanden - keinen hat es gestört. Was draussen herumsteht, das wird man ja wohl auch fotografieren dürfen, tags oder nachts. Übrigens gibt es ja 2 verschiedene Arten von Illumination am Eiffelturm: Die schon lange bestehende gelbliche Beleuchtung und eine Art darübergelegtes Feuerwerk mit hellem eher weissen Licht. Vielleicht gilt das Fotoverbot nur für die 2. Lichter-Sorte??

    Gruss Kai

  • Peter Sonka 26/03/2007 21:04

    Klasse, den hast du ganz drauf!
    Der da vorne ist dein Kumpel?
    Die ganze Stadt sieht den Turm in der Nacht aber ablichten und veröffentlichen darf man es nicht. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
    Gerade dann würde ich es versuchen zu fotografieren oder ganz sein lassen.
    Gruß
    Peter
  • Bildschön Fotografie Kühnert 26/03/2007 20:25

    na ja wir sind auch die ganze nacht um die häuser gezogen und haben bilder gemacht, das ist nicht das Problem, nur die Leute hier, die die Bilder veröffentlichen sind sich der tragweite ihres Handelns nicht bewusst, es ist VERBOTEN somit strafbar und kann eine abartig hohe Gelbuse mit sich ziehen.


    --- ACHTUNG - Keine Fotos vom Eiffelturm bei Nacht! ---

    Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.

    Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dadurch nur mehr mit dem Entrichten von Gebühren an die Société Nouvelle d Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) möglich.