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Zünd mit mir ein Licht an.

Zünd mit mir ein Licht an.

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..fiançailles


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Commenti 3

  • Stoll za 04/11/2009 0:24

    sehr interessantes Bild- so einfach wie es scheint, so gut kommt es an.
    Tolle Umsetzung- gefällt mir.
    Tama
  • Runzelkorn 14/08/2009 15:08

    Nachtrag:
  • Runzelkorn 13/08/2009 17:22

    Wenn´s nur um ein Licht geht, gern.
    Sonst nicht:
    Privilegierte Tatbestände

    Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken.
    Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die im Besitz
    einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
    Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die sich an
    die gesetzlichen Bestimmungen halten und im Besitz
    einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
    Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, von denen
    nicht zu erwarten ist, daß sie den Bestand und die
    Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
    Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, soweit sie
    nicht durch ihr Verhalten dazu Anlaß geben.
    Es ist insbesondere auch Jugendlichen, die angesichts
    mangelnder Freizeitangebote und in Unkenntnis der
    einschlägigen Bestimmungen sowie aufgrund von
    Orientierungsschwierigkeiten psychisch gefährdet sind,
    nicht gestattet, Personen ohne Ansehen der Person in
    Brand zu stecken.
    Es ist mit Rücksicht auf das Ansehen der Bundesrepublik
    Deutschland im Ausland dringend davon abzuraten.
    Es gehört sich nicht. Es ist nicht üblich.
    Es sollte nicht zur Regel werden.
    Es muß nicht sein.
    Niemand ist dazu verpflichtet.
    Es darf niemandem zum Vorwurf gemacht werden, wenn
    er es unterläßt, Personen in Brand zu stecken.
    Jedermann genießt ein Grundrecht auf Verweigerung.
    Entsprechende Anträge sind an das zuständige
    Ordnungsamt zu richten.
    Hans Magnus Enzensberger