Kein Konflikt mit Recht und Gesetz
Oft werde ich von Freunden und Bekannten gefragt: Gibt es bei Lokführern eigentlich auch so was wie Lenk- und Ruhezeiten wie beim Lkw-Fahrer? Klar Antwort: Ja, wobei das Auffinden eines Rastplatz mit Gaststätte und Sanitäranlagen etwas schwieriger ist. Und ein Bett habe ich auf der Lok auch nicht. :-)
Das Arbeitszeitgesetz besagt klar, dass nach spätestens sechs Stunden eine Pause fällig ist. Diese ist vorzugsweise in einem Pausenraum durchzuführen, wobei hiervon unter Umständen auch abgewichen werden kann wenn die Arbeit für einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten unterbrochen wird und der andere Teil der Pause (je nachdem ob und wieviel man danach gearbeitet hat) von 15 bzw. 30 Minuten in einem Pausenraum stattfinden kann.
Auf dem Rückweg von Bremerhaven nach Bebra war absehbar, dass ich die "Schallmauer" von sechs Stunden ununterbrochener Arbeitszeit definitv knacken würde, die Fahrzeit von maximal 5:30 Stunden ebenfalls. So sprach ich mit dem Fahrdienstleiter Northeim ab, dass dieser mich bei sich "rausnehmen" solle. Die obige Aufnahme entstand dann während der Standzeit im dortigen Güterbahnhof.
Aufnahmedatum: Mittwoch, 20. Juni 2018 - 10:24 Uhr
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Weitere Aufnahmen jenes Tages
Krebsbachtäler 29/10/2018 15:49
Du hast da wohl einen anstrengenden, verantwortungsvollen aber auch einen interessanten Berufsalltag.VG Krebsbachtäler