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Man muss wissen, was man tut...

Man muss wissen, was man tut...

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Patrick Rehn


Premium (World), Bebra-Lüdersdorf

Man muss wissen, was man tut...

Um es vorweg zu nehmen: Lokomotivführer ist kein besonderer Beruf - das sind sie alle auf ihre Weise. Niemand kann einen Beruf von jetzt auf gleich sofort sich aneignen und diesen entsprechend geltender Regeln umsetzen. Jeder Mensch ist auf eine bestimmte Art begabt, ge- und beschaffen und setzt seine Fähigkeiten (im Optimalfall) für sich und andere ein.

Was den Beruf des Lokführers hingegen vermutlich speziell macht ist die sehr kleinteilige Ausbildung, bei welcher nahezu jede Situation die einem im späteren Berufsleben begegnen wird behandelt wird. "Learning by doing" gibt es hier nicht...

Entsprechend vorsichtig nährt man sich auch mit vielen Jahren und teils Jahrzehnten Erfahrung besonderen Stellen. Eine davon ist die "Parade" von Hauptsignalen in der östlichen Einfahrt des Mannheimer Hauptbahnhof. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese am auslaufenden Ende einer S-Kurve befinden...

Und manchem Kollegen werden solche Situationen dann leider zum Verhängnis. Doch wer frei von Fehlern ist, der werfe den ersten Stein...

https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/EUB/Untersuchungsberichte/2014/065_Mannheim_Hbf.html

Mit einem Güterzug von Mannheim Richtung Köln, welchen ich bis Mainz-Bischofsheim brachte, führte mich der Weg durch den Mannheimer Hauptbahnhof.

Aufnahmedatum: Donnerstag, 21. Mai 2020 - 9:38 Uhr

Commenti 1

  • makna 08/07/2020 9:50

    Der Link zum 47-seitigen Untersuchungsbericht der "Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes" (zuvor wußte ich nicht einmal, dass es die gibt) ist hier für mich das Besondere - der dabei untersuchte Unfall natürlich eine traurige Tatsache:

    "Am 01.08.2014 um 20:51 Uhr kollidiert DGS 40635 im Bf Mannheim Hbf in km 0,467 mit EC 216. Die Flankenfahrt ereignet sich, nachdem der Güterzug am Halt zeigenden Zwischensignal S 183 vorbeifährt und in der Weichenverbindung 154/155 mit dem
    nach Gleis 2 einfahrenden Reisezug zusammenstößt. Durch die Kollision kippen
    zwei mit Personen besetzte Reisezugwagen um. Mehrere Fahrzeuge des EC 216
    sowie das Trieb­fahrzeug und zwei Containertragwagen des Güterzuges entgleisen ..."

    "... nachdem der Güterzug DGS 40635 vom Gegengleis aus Mannheim-Käfertal kommend in den Bahnhof Mannheim einfuhr, führten insbesondere folgende betrieblichen Handlungen zur Zugkollision in der Weichenverbindung 154/155. Voranzustellen ist, dass die für den Fahrweg gültigen Signalstandorte im zuvor
    auf der freien Strecke befahrenen Gegengleis LINKS und im Bahnhof RECHTS
    des Gleises aufgestellt sind. Das nach der Einfahrt nächste zu beachtende Zwischensignal S 183 zeigte Hp 0 „Halt“. Die durchgeführten Untersuchungen
    ergaben, dass der Tf des DGS 40635 nicht das Signal 183 (rechts), sondern
    das Signal 184 (links) des Fahrweges beachtete. Das Signal 184 war je­doch
    für den einfahrenden EC 216 gültig ..."

    " ... durch die Vorbeifahrt am Halt zeigenden Zwischensignal S 183 erhielt der Güterzug eine 2000 Hz-Beeinflussung und wurde zwangsgebremst. Die Zwangsbremsung wurde durch den Triebfahrzeugführer aufgelöst und nach dem Auffüllen der Hauptluftleitung setzte dieser sei­ne Fahrt, ohne vorherige, zwingend vorgeschriebene Verbindungs-Aufnahme mit dem Fahr­dienstleiter zur Klärung der Zwangsbremsung fort. In der
    Folge fuhr der Tf an zwei weiteren rechts des Fahrwegs stehenden Halt
    zeigenden Lichtsperrsignalen vorbei und fuhr dem EC 216
    auf der Weichenverbindung 154/155 in die Flanke ..."

    "... die Untersuchungen erbrachten, dass der Triebfahrzeugführer auch nach der Einfahrt in den Bahnhof alle Signale die links seines Fahrwegs aufgestellt waren konsequent beachtete. Nachdem das haltzeigende Zwischensignal S 184 in einen Fahrtbegriff sowie das ebenfalls dort vorhandene Vorsignal in „Halt erwarten“ wechselte, nahm der Tf diese Signalbegriffe auf und bestätigte die Aufnahme des Vorsignals mit der Bedienung der Taste „wachsam“. Die nun folgerichtig einsetzende Zwangsbremsung ist - bei der irrtümlichen An­nahme, den beschriebenen Fahrtbegriff aufgenommen zu haben -
    für den Tf nicht schlüssig. In dieser Annahme löste er die Zwangsbremsung auf,
    unterlief damit die technische Sicherungseinrichtung und setzte seine Fahrt fort."

    Da ja nicht jeder den Link aufruft und sich die 47 Seiten "reinzieht", habe ich diese Passagen hier einmal hineinkopiert ... Danke Dir für den Link und die Aufklärung
    der besonderen Betriebssituation ! Mein Respekt vor allen Tf, die trotz großer
    Anstrengungen, langer Dienste und vieler Wartezeiten stets aufmerksam
    und unfallfrei ihre Fracht und/oder ihre Fahrgäste befördern !!!

    Wer nun dazu animiert wird, den Link aufzurufen: Die Bilder vom Unfall auf Seite 10
    sowie die Skizzen auf den Seiten 13, 19 und 34 finde ich besonders beachtenswert !

    BG Manfred