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homwico


Premium (Complete), Coburg

Vicolo Brescia

Die Sicht auf den kleinen Vicolo Brescia. Sehenswert der aus dem Tuff heraus gehauene kleine Durchgang und die Türen zu den kleinen Räumen, die früher wohl Wohnräume waren. Im Vordergrund ist der Durchbruch mit einem kleinen Tuffbogen ausgemauert. Passend dazu die alte, ausgetretene, sicherlich noch originale Pflasterung – Mittelalter pur.

Aufgenommen von der Via Zuccarelli im La Piccola Gerusalemme in der historischen Altstadt Pitiglianos in der Maremma/Toskana.

Mit der süßen Versuchung und seiner Entstehung und der Namensgebung, geschildert im Text des letzten Bilds aus dem Ghettobereich, aber auch mit einem ernsten historischen Hintergrund erfolgt die Verknüpfung und Schilderung des weiteren historischen Werdegangs der Juden in Pitigliano:
Wie ebenfalls schon in der Reportage geschildert, kauften die Medici im Jahr 1604 die Besitztümer der Orsini, womit die Grafschaft Pitigliano endete. Die Grenze zwischen der Toskana und Latium verlief und verläuft heute noch ganze fünf Kilometer von Pitigliano entfernt. Der damals angrenzende Kirchenstaat war schon immer bestrebt, sich die Grafschaft der ehemaligen Orsini einzuverleiben. Aufgrund der Annäherung der Medici an den Papst erhob man die Toskana im Jahr 1569 durch päpstliches Privileg zum Großherzogtum als monarchischen Staatsform, mit dem im gleichen Jahr zum Großherzog ausgerufenen Cosimo I. de Medici (* 12. Juni 1519 in Florenz; † 21. April 1574 in Florenz), der seitdem über die Toskana herrschte. Man betrachtet ihn als den eigentlichen Schöpfer des toskanischen Staates. Als die Medici nun unter Cosimo II (* 12. Mai 1590 in Florenz; † 28. Februar 1621 ebenda), dem Sohn von Ferdinando I., dem designierten Nachfolger von Cosimo I., die kleinen Grafschaften an der Südgrenze der Toskana in das Großherzogtum Toskana eingliederten, geriet Pitigliano in den Machtbereich des Papstes.
Dies führte dazu, dass Anfang des 17. Jahrhunderts die Juden in Pitigliano, wie bei den anderen Juden im Großherzogtum in anderen Städten bereits geschehen, in einem inzwischen als Ghetto ausgewiesenen und seitdem auch als Ghetto bekannten Bereich nach den Regularien der päpstlichen Bulle aus dem Jahr 1555 leben mussten. Die nicht schon im Ghettobereich angesiedelten Juden vertrieb man per Räumungsbefehl aus ihren Häusern, wobei die Büttel hierfür Schlagstöcke einsetzten, mit denen sie gegen die Türen donnerten.

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